Unsere Veranstaltungen dürfen stattfinden!

Eindämmungsmaßnahmen-Verordnung SARS-CoV-2 („Corona-Virus“)

vom 17. März 2020

1. Teil: Bestimmungen für Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens

§ 1 Veranstaltungen und Versammlungen

(1) Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen mit mehr als 50 Teilnehmenden dürfen nicht stattfinden.

Alle unsere Seminare sind bis maximal 15 Teilnehmer begrenzt. Alle erforderlichen Hygiene-Maßnahmen setzen wir selbstverständlich um.

Zusätzlich: Toiletten-Hygiene, Türklinken-Desinfektion, Küchen- und Lebensmittel-Hygiene, Hygiene-Reinigung, etc.

Das meiste haben wir übrigens immer schon so gemacht 🙂

Siehe auch: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Darüber hinaus sind auch Video-Sitzungen über Skype, WhatsApp, Facebook-Messenger oder Google-Duo möglich, und wir arbeiten an der Bereitstellung von Online-Seminaren.