Tipp der Woche: Ethik und Rechtliches

in der Trauma-Arbeit mit EFT

Die ethischen Richtlinien des Verbandes für Klopfakupressur e. V.

Verband für Klopfakupressur e. V.

Selbstsicher sein

Das Schlimmste, was einem Trauma-Patienten passieren kann ist, dass er an einen Therapeuten gerät, der sich unsicher oder überfordert fühlt. Dabei kann das Vertrauen des Patienten schon unbewusst verloren gehen und der Patient „macht zu“. Achte darauf, dass Du Dich als Therapeut wohl fühlst, mit den Interventionen, die Du anwendest. Beklopfe z. B. Deine eigene Angst vor Trauma-Patienten.

Psychoedukation

Natürlich muss sich der Trauma-Patient sicher fühlen, was auch bedeutet, dass Du nicht sofort losklopfst, nachdem der Patient zur Tür hineingekommen ist. Psychoedukation bedeutet, den Patienten/Klienten aufzuklären darüber, was Du vorhast, was ihn erwartet und was und wie ihm Deine Interventionen nutzen können. Der Patient/Klient muss es wollen und zulassen wollen, sonst blockiert er.

Psychohygiene

Viele Therapeuten/Coaches neigen dazu, sich durch die Gespräche mit ihren Patienten/Klienten selbst schlecht zu fühlen. Ganz besonders natürlich in der Trauma-Therapie. Besonders problematisch wird es, wenn der Patient/Klient starke Themen anbringt, die den Therapeuten/Coach auch selbst betreffen. Du als Therapeut/Coach musst Dich gut fühlen, wenn Du erfolgreich arbeiten und dabei gesund bleiben willst. Deine Patienten/Klienten zeigen Dir auch Deine Themen. Sorge für Dich selbst, wende Deine Techniken an Dir selbst an, gehe zu einem Kollegen, unterstützt Euch gegenseitig und mach regelmäßig Supervisionen.

Weiterbildung

Dazu gehört nicht nur die Supervision. Viele Therapeuten und Coaches entwickeln neue Ideen, neue Prozesse, neu. Techniken, weltweit. Es gibt bestimmt auch für Dich noch wertvolle Ansätze, Erfahrungen und Werkzeuge, die Dir und Deinen Patienten/Klienten große Vorteile bringen können. Besuche regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen, Seminare, Vorträge, Peergroups, Übungsgruppen, Supervisionsgruppen, lies Bücher, höre Hörbücher, spezielle Radiosendungen, schau Dir Lehrvideos, YouTube-Filme und lehrreiche Fernsehsendungen an; es gibt so viele Möglichkeiten „am Ball“ zu bleiben.

Gesetzeskunde

Der folgende Text stellt keine Rechtsberatung dar. Er ist lediglich eine allgemeine, schematische Darstellung der rechtlichen Grundlagen, für die wir keine Gewähr übernehmen. Es wird nicht auf individuelle Einzelfälle eingegangen. Somit ersetzen dessen Inhalte auch keine rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich zur individuellen Beratung an einen Anwalt.

In Deutschland darf nur derjenige die „Heilkunde“ ausüben, der als Arzt bestallt (approbiert), als Psychotherapeut zugelassen oder die Heilpraktiker Erlaubnis hat. § 1(1) Heilpraktiker Gesetz: „Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.“

Es ist ein grundsätzliches Verbot (Kurierverbot). Davon ausgenommen sind Ärzte und diejenigen mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktiker Gesetz (HPG) oder anderer Erlaubnisse, wie z.B. der nach dem Zahnheilkunde-, dem Psychotherapeutengesetz oder der Bundes-Tierärzteordnung. Der Heilpraktiker ist also Angehöriger eines selbständigen Heilberufs, übt aber die Heilkunde ohne Approbation aus. Ein Arzt kann nicht Heilpraktiker werden, da er ja „als Arzt bestallt“ ist. Um Heilpraktiker zu werden, muss er zuvor seine Erlaubnis (Approbation) zurückgeben. Ein Zahn- oder Tierarzt, die beide in diesem Sinne keine Humanmediziner sind, können dagegen gleichzeitig Heilpraktiker sein.

Die „Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste eines anderen ausgeübt wird.“ § 1(2) HPG.

Die gesetzliche Formulierung erwies sich jedoch als unzureichend. Deshalb wurde die Definition später durch die Gerichte ergänzt:

Im Gesetzestext heißt es „jede Tätigkeit“! Es wird also an die Methode keine besondere Anforderung gestellt. Feststellung bedeutet Diagnose und schließt bereits die Anamnese mit ein. Stellt man beispielsweise dem Kopfschmerzkranken Fragen nach dem Ort oder Zeitpunkt des Schmerzes, handelt es sich bereits um eine „Tätigkeit zur Feststellung“.

Diese „feststellende Tätigkeit“ kann schon erhebliche Konsequenzen haben, wenn z. B. ein Coach die Ansicht vertritt, dass der seit Monaten stärker werdende Kopfschmerz auf eine zunehmende posttraumatische Belastung zurückzuführen ist und es der Klient daraufhin versäumt, eine (evtl. lebenswichtige) ärztliche Abklärung auf einen Tumor vornehmen zu lassen.

Berufsmäßig ist eine Tätigkeit, wenn sie auf Dauer angelegt ist und nachhaltig betrieben wird. Dabei kann schon eine einzige Handlung ausreichen, wenn Wiederholungsabsicht unterstellt werden kann. Es spielt keine Rolle, ob Behandler und Patient befreundet sind oder ob ein Honorar genommen wird. Nicht als berufsmäßig angesehen wird die Behandlung von Krankheiten innerhalb der (engeren) Familie oder z. B. innerhalb klösterlicher Gemeinschaften.

Gewerbsmäßig ist die Tätigkeit, wenn sie gegen Entgelt vorgenommen wird. Dass Heilberufe steuerlich nicht „Gewerbeberufe“, sondern „freie Berufe“ sind, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Eine Tätigkeit ist auch dann gewerbsmäßig, wenn sie z. B. mit Naturalien entlohnt wird.

Die Tätigkeit ist nicht berufs- oder gewerbsmäßig, wenn sie:

  • unentgeltlich vorgenommen wird und nicht auf Dauer angelegt ist, z. B. eine Erste-Hilfe-Maßnahme
  • innerhalb der engeren Familie oder besonderer (z. B. klösterlicher) Gemeinschaften stattfindet.

Diese Informationen und tolle EFT-Ansätze lernst Du, durch spannende Demonstrationen, eingängige Erklärungen und professionell begleitetes Üben, im EFT Klopfakupressur Modul 3.