Die aktuellen Regelungen für unseren Geschäftsbetrieb
Letztes Update: 17.04.2021
Seminare und Veranstaltungen
Da wir EFT * Klopfakupressur primär zur Selbstanwendung lehren, zählen unsere Seminare und Veranstaltungen nicht zur Allgemeinen Erwachsenenbildung (nach § 13, Abs. 5 der aktuellen SARS-CoV-2-InfSchVO) sondern zu § 9, Abs. 2:
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis 20 zeitgleich Anwesenden sind erlaubt. Durch die 1,50 m Abstandsverordnung (§ 9, Abs. 4) können wir max. 11 Teilnehmer aufnehmen.
- Ab mehr als 5 Personen dürfen nur Personen mit tagesaktuellem, negativen PCR-, Antigen- oder Selbsttest (Bescheinigung oder vor Ort durchgeführt) teilnehmen (§ 9, Abs. 10).
- Maskenpflicht (medizinische, nicht FFP-2), außer an einem festen Platz oder man kann den Mindestabstand von 1,50 m einhalten (§ 4, Abs. 1, Nr. 8). Auf den festen Plätzen sind 1,50 m Abstand sichergestellt!
- Wir müssen eine Anwesenheitsdokumentation führen (§ 5, Abs. 1, Nr. 9 und Abs. 2).
- Eine Online-Teilnahme ist bei jeder Veranstaltung möglich.
Praxis, Einzelsitzungen
- Behandlungen mit EFT Klopfakupressur, NLP und Hypnose sind nicht körpernah (1,50 m Abstand ist sichergestellt),
- sind aber in einem hohen Maß abhängig von der Interpretation nonverbaler Signale. So steht die Maske eindeutig der therapeutischen Behandlung entgegen (§ 4, Abs. 2, Nr. 2).
- Coaching ist, nach der aktuellen Orientierungshilfe für Gewerbe – Auslegungshilfe für die Wirtschaft (PDF), mit FFP-2-Maske erlaubt (§§ 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 4, 6a).
- Online-Einzel-Sitzungen sind möglich.
Selbständige, die in der Regel körperlichen Kontakt zu Kunden haben, sind verpflichtet, zweimal pro Woche, einen Schnelltest-Test vornehmen zu lassen (§ 6a, Abs. 3). Wir arbeiten hier immer komplett ohne Körperkontakt und halten immer 1,50 m Abstand.
Wir berufen unser Rechtsverständnis auf Auskünfte der IHK. Ein Schutz- und Hygiene Konzept (§ 6) wurde nach IHK-Muster erstellt.