Tipp der Woche: Grundlagen Psychotraumatologie 3

Grundlagen Psychotraumatologie

Definitionen für psychisches Trauma

Fischer und Riedesser definieren Trauma in ihrem Lehrbuch der Psychotraumatologie (München, 1998, S. 79) als:

„[…] ein vitales Diskrepanz-Erlebnis zwischen bedrohlichen Situationsfaktoren und den individuellen Bewältigungsmöglichkeiten, das mit Gefühlen von Hilflosigkeit und schutzloser Preisgabe einhergeht und so eine dauerhafte Erschütterung von Selbst- und Weltverständnis bewirkt.“

Das medizinische Klassifikationssystem ICD-10 und die zugehörigen diagnostischen Anleitungen beschreiben das Trauma-Kriterium als:

„[…] ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde (ICD-10) (z. B. Naturkatastrophe oder menschlich verursachtes schweres Unheil – man-made disaster – Kampfeinsatz, schwerer Unfall, Beobachtung des gewaltsamen Todes Anderer oder Opfersein von Folter, Terrorismus, Vergewaltigung oder anderen Verbrechen).“

Das amerikanische System DSM-IV-TR sieht das Trauma-Kriterium erfüllt, wenn die beiden folgenden Aspekte gleichzeitig vorliegen:

„(1) die Person erfuhr, beobachtete oder war konfrontiert mit einem oder mehreren Ereignissen, die tatsächlichen oder drohenden Tod, tatsächliche oder drohende ernsthafte Körperverletzung oder eine Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit von einem selbst oder Anderen einschloss.

(2) die Reaktion der Person schloss starke Angst, Hilflosigkeit oder Grauen ein. Hinweis: Bei Kindern kann sich das stattdessen in Form von desorganisiertem oder agitiertem Verhalten äußern.“

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